Passbilder Saarbrücken Dudweiler

Ihre Passbilder vom Fotograf in Saarbrücken Dudweiler, schnell, schön zuverlässig und biometrisch. Passbilder für amtliche Zwecke erhalten Sie bei uns mit Garantie.

Passbilder mit Garantie

Sollte ein Amt die von uns erstellten Passbilder nicht annehmen, machen wir die Bilder selbstverständlich wieder neu. Bringen Sie den Verweigerungsgrund des Amtes mit und Sie erhalten ohne wenn und aber neue Passbilder aus unserem Fotostudio in Saarbrücken Dudweiler. Sie müssen nicht nochmal bei uns bezahlen.

Für Behörden anderer Länder bringen Sie zur Fotoaufnahme die aktuellen Vorgaben (um Missverständnisse zu vermeiden) Ihres Landes mit. Dann fertigen wir die Passfotos nach genau diesen Vorgaben an.

Visa

Sie benötigen ein Passfoto für Ihre nächste Reise? Bringen Sie bitte die genauen Vorgaben des Landes in das Sie verreisen mit. Dann sind wir in der Lage die Fotos genau nach den Vorgaben zu erstellen. Somit haben Sie keine Verzögerungen bei der Einreise.

Sie haben die Wahl

Wählen Sie das Foto aus, das Ihnen am besten gefällt. Wir machen mindestens 3 verschiedene Fotos aus denen Sie das schönste auswählen können.

Termine und Öffnungszeiten

Einen Termin benötigen Sie nicht. Und unseren Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Parken

wir haben zahlreiche Parkplätze in der Nähe. So z.B. der Dudoplatz. Von dort erreichen Sie uns in weniger als 2 Minuten. Zudem ist der Parkplatz auch kostengünstiger als viele andere in Saarbrücken. Bringen Sie den gültigen Abriss des Parkmärkchens mit und wir erstatten Ihnen 20 Cent bei den Passfotos.

Passfoto machen lassen Saarbrücken Dudweiler

Wichtige Information zum Umtauch Ihres Führerscheines

Wie lange Ihr alter Führerschein noch gilt ist abhängig von Geburtsjahr oder vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines. Wir haben Ihnen hier eine Information zusammengestellt die Ihnen zeigen soll, ab wann Sie einen neuen Führerschein benötigen.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574